Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Event Partner Austria Kulturservice KG (EPA) für öffentliche Veranstaltungen mit Ticketverkauf.

 

Der Veranstaltungsbesucher bzw. Ticketkäufer erkennt die folgenden Geschäftsbedingungen als Grundlage für den Besuch einer von EPA produzierten Veranstaltung an. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht.

 

1.  Abschluss des Vertrages (Ticketkauf)

Die Buchung kann per Online-Anmeldung über das entsprechende Web-Formular im Internet, per E-Mail an reservierung@eventpartner.at oder unter der Telefon-Nummer 0820 820 606 erfolgen. Unter Zugrundelegung dieser AGB kommt zwischen dem Ticketkäufer und dem Produzenten ein Veranstaltungsbesuchsvertrag zustande. Durch Übertragung des Tickets oder Gutscheins (print@home oder Papierticket) auf eine dritte Person (Inhaber) geht auch der Veranstaltungsbesuchvertrag (inkl. AGB) auf diese Person über.

Die Vorschriften über Fernabsatzgeschäfte finden auf Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich von terminierten Freizeitveranstaltungen keine Anwendung. Der Teilnehmer hat daher bezüglich der gebuchten Veranstaltung kein zweiwöchiges Widerrufsrecht.

2. Zahlung

Der Teilnahmepreis ist innerhalb von 5 Tagen nach Buchung zur Zahlung auf das Konto 11262 der Sparkasse Korneuburg (BLZ 20227 – Kontoinhaber Event Partner Austria) fällig. Wenn der Arrangementpreis nicht rechtzeitig bezahlt ist, berechtigt uns dies zur Auflösung des Vertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der entsprechenden Rücktrittskosten.

 

3.  Leistungen

Das Zutritts- und Besuchsrecht besteht unter der Bedingung, dass der Ticketinhaber als Veranstaltungsbesucher die Zutritts- bzw. Altersvoraussetzungen der Veranstaltung erfüllt und ein Ticket vorweist.

Der Preis beinhaltet die auf dem Ticket angeführten Leistungen (Vorführung, mit/ohne Aperitif, mit/ohne Menü entsprechend der Veranstaltungsart).

Die gastronomischen Leistungen werden vom jeweiligen Veranstaltungsort erbracht, welcher auch für die Qualität der Speisen und Getränke verantwortlich ist. Menüs gelten nach der Zusammenstellung der Veranstaltungsstätte ohne Zusatzleistungen wie Getränke, die der Teilnehmer selbst auf eigene Rechnung zusätzlich bestellt und vor Ort bezahlen muss. Die im Internet veröffentlichten Menüs sind ohne Gewähr und können von der Veranstaltungsstätte bei Bedarf auch kurzfristig abgeändert werden.

Die Sitzplätze werden nach Bestellungseingang vergeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Platz besteht nicht. Wünsche nach zusammenhängenden Plätzen werden in der Regel jedoch erfüllt. Der Ticketinhaber hat kein Recht auf einen „vorreservierten“ Platz. Insbesondere, wenn er nach Beginn der Veranstaltung eintrifft, kann ihm vom Veranstalter (oder dessen Hilfspersonen) ein Ersatzplatz zugewiesen werden.

 

4.    Tickets

Sämtliche bestellten Tickets und Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Produzenten bzw. Veranstalters.

Nur über einen offiziellen Vertriebskanal bezogene Tickets sind gültig. Print@home-Tickets dürfen nur einmal ausgedruckt werden. Das Kopieren, Verändern oder Nachahmen von Tickets ist untersagt. Alle Tickets (print@home sowie Papiertickets) werden am Eingang der Veranstaltung geprüft. Bei Verdacht auf kopierte Tickets (insbesondere bei print@home Tickets) und Nicht-Übereinstimmung mit der für den Veranstaltungstag ausgewiesenen Gästeliste, besteht kein Anspruch auf Einlass zur Veranstaltung. Wird ein Besucher aus diesem Grund abgewiesen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des bezahlten Ticketpreises.

Soweit eine Postzustellung der bestellten Tickets erfolgt, haftet EPA bzw. die Verkaufsstelle nur für die ordnungsgemäße Absendung der Briefsendungen. Die Gefahr und das Risiko der Postzustellung trägt der Ticketkäufer.

 

5.  Umbuchungen

Der Ticketkäufer nimmt zur Kenntnis, dass Tickets nicht zurückgegeben werden können. Umbuchungen auf einen anderen Veranstaltungstermin oder –ort sind bis zu 4 Wochen vor der Aufführung möglich. EPA weist darauf hin, dass je nach Veranstaltungsort, -termin und Anzahl der Tickets Umbuchungsgebühren bis zu 50% des Kartenpreises fällig werden. Kurzfristige Umbuchungen sind auf Anfrage mit Zustimmung von Event Partner Austria möglich, können jedoch nicht garantiert werden.

 

6. Programmänderungen

Programmänderungen aus wichtigem Grund behalten wir uns vor, soweit diese zumutbar sind. Programmänderungen behalten wir uns insbesondere vor, soweit ein Künstler ausfällt, weil er etwa erkrankt ist oder die Veranstaltung aus anderen Gründen nicht wahrnehmen kann, oder wenn unvorhergesehene Umstände (höhere Gewalt, Wetter- und Naturverhältnisse) dies erfordern. In diesem Fall wird dafür Sorge getragen, dass die Veranstaltung mit einem gleichwertigen Theaterstück erfolgt. Wenn es durch eine Programmänderung für einen Teilnehmer zu einer “Wiederholung der Aufführung” kommt, d.h. ein Teilnehmer hat das geänderte Theaterstück bereits gesehen, so kann dieser Teilnehmer kostenfrei vom Vertrag zurücktreten bzw. auf einen anderen Termin umbuchen.

 

7. Rücktritt durch den Veranstalter

Sollte eine Veranstaltung abgesagt oder verschoben werden müssen, zahlt EPA den eingezahlten Teilnahmepreis unverzüglich zurück. Aus der Absage resultierende Umbuchungen werden kostenlos vorgenommen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Bei Verschiebung des Veranstaltungstermins bleibt das Ticket für den Ersatztermin dieser Veranstaltung gültig. Allerdings steht dem Ticketkäufer im Falle der Verschiebung der Veranstaltung das gesetzliche Rücktrittsrecht zu. Der Ticketkäufer ist verpflichtet, dieses Rücktrittsrecht spätestens 1 Woche vor dem Ersatztermin gegenüber ticketportal bzw. der Verkaufsstelle geltend zu machen.

Für Veranstaltungen, die direkt oder indirekt als Folge der Corona Schutzmaßnahmen abgesagt oder verschoben werden müssen, gelten die jeweils gültigen Bestimmungen der Covid-19 Verordnung.

 

8. Datenerhebung und – verwertung

Die bei der Anmeldung vom Teilnehmer angegebenen personenbezogenen Daten, werden gespeichert und nur zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltung und veranstaltungsbezogenen Newslettern verarbeitet (dies gilt auch für Anmeldungen über diverse Gutscheinplattformen wie Jollydays, Mydays oder Groupon). Der Ticketkäufer wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, dass diese Zustimmung jederzeit schriftlich widerrufen werden kann. Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer in eine Speicherung der Daten zu diesem Zweck ein. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass die im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews in Rundfunk, Fernsehen, Printmedien, Büchern, fotomechanischen Vervielfältigungen /Video, DVD etc. ohne Anspruch auf Vergütung verbreitet und veröffentlicht werden können. Außerdem erklärt sich der Teilnehmer einverstanden, dass während der Veranstaltung Fotos und Filmaufnahmen von einer vom Veranstalter beauftragten Firma produziert werden.

 

9.  Weiterverkauf

Der Weiterverkauf des Tickets – insbesondere über sogenannte Sekundärticket- und Auktionsplattformen (z.Bsp. ebay, viagogo) – ist ohne schriftliche Genehmigung von Event Partner Austria nicht gestattet, soweit mit dem Verkauf ein Gewinn erzielt wird, der 25% des Kaufpreises des Tickets übersteigt. Sollte ein nichtgenehmigter Kauf festgestellt werden, verliert das Ticket sofort seine Gültigkeit.

 

10. Gewährleistung

Sollte eine Leistung im Rahmen der Veranstaltung einen Mangel aufweisen, muss ein Teilnehmer seine Beanstandungen unverzüglich dem Organisator vor Ort mitteilen. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Vertragsleistungen müssen uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach dem Ende der Veranstaltung schriftlich geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Veranstaltung beanstandet wurde.

 

11.  Allgemeines
  • Während des Besuchs der Veranstaltung sind jegliche Ton- und/oder Bildaufnahmen durch den Veranstaltungsbesucher untersagt, soweit nicht der Veranstalter vorgängig seine Zustimmung zu solchen Aufnahmen erteilt
  • Mit Kauf des Tickets wird die jeweilige Hausordnung des Veranstaltungsortes akzeptiert. Der Veranstaltungsbesucher verpflichtet sich, sämtliche Sicherheits- und Durchführungsvorschriften und sämtliche diesbezüglichen Weisungen strikte zu beachten, welche ihm vom Veranstalter oder von dessen Hilfspersonen vor, während oder nach der Veranstaltung schriftlich oder mündlich mitgeteilt werden.
  • Durch den Veranstaltungsbesucher dürfen zu der Veranstaltung keinerlei Gegenstände mitgenommen werden, deren Besitz oder Gebrauch die anderen Veranstaltungsbesucher in irgendeiner Weise gefährden könnten (z.B. Flaschen, Messer, Waffen, Feuerwerkskörper).
  • Sowohl Produzent als auch Veranstalter sind berechtigt, dem Veranstaltungsbesucher den Zutritt zur Veranstaltung entschädigungslos A) zu verweigern oder B) den Veranstaltungsbesucher während der Veranstaltung von der Veranstaltung auszuschliessen, wenn der Veranstaltungsbesucher die Zutrittsvoraussetzungen, insbesondere aber nicht ausschließlich die für die Veranstaltung vorgesehenen Altersgrenzen, nicht erfüllt, trotz Aufforderung des Veranstalters oder seiner Hilfspersonen den Sicherheits- und/oder Durchführungsvorschriften des Veranstalters nicht nachkommt oder die Vorschriften hinsichtlich Videoaufzeichnungen etc. verletzt.
  • Produzent und Veranstalter übernehmen keine Haftung für Gesundheitsschäden, die infolge Lautstärke/Lichteinwirkung bei Veranstaltungen entstehen können. Jedwede Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein Vertreter oder Erfüllungsgehilfe nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben.
  •  Weder Produzent, Veranstalter noch die die Verkaufsstellen können wegen nicht auszuschliessender Beeinflussung des Ticketvertriebssystems durch Übermittlungsfehler, technische Störungen oder rechtswidrige Eingriffe Dritter eine Gewährleistung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf dem ticketportal aufgeschalteten Veranstaltungsdaten übernehmen. Dem Ticketkäufer steht jedoch ein Rücktrittsrecht zu, wenn die Ticketbestellung auf der Basis der auf dem ticketportal nachweislich falsch aufgeschalteten Veranstaltungsdaten erfolgte und somit für den Ticketkauf nachweislich relevante Daten (Datum, Preise, Orte) im nachhinein durch die ticketportal GmbH oder durch den Veranstalter geändert werden müssen. Zusätzlich zum Ticketpreis bezahlte Bearbeitungsgebühren werden nicht zurückerstattet.

 

12. Gerichtsstand

Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichenden Vereinbarungen enthalten sind, gelten die Bestimmungen des österreichischen Rechts.

Für sämtliche Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Ticketbestellung, dem Ticketkauf und dem Besuch der Veranstaltung gilt Wien als ausschliesslicher Gerichtsstand vereinbart.

 

Stand: 08. November 2021